Beitragsseiten

16. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

§ 5 Abs. 2 DSO-BUND dient uns als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf § 5 Abs. 2. d) DSO-BUND. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Unterliegen wir einer rechtlichen Verpflichtung, durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung ebenfalls auf § 5 Abs. 2 d) DSO-BUND. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unseren Räumen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung § 5 Abs. 2 e) DSO-BUND beruhen.

Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf § 5 Abs. 2 f) bis h) DSO-BUND beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unserer Gemeinde oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Gleiches gilt für solche Verarbeitungen, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im Interesse des Bundes liegt oder sie journalistisch-redaktionellen Zwecke des Bundes dient. Letztlich ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift des Bundes oder eine vorrangige staatliche Rechtsvorschrift diese erlaubt oder anordnet, § 5 Abs. 2 a) DSO-BUND. Letztlich ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift des Bundes oder eine vorrangige staatliche Rechtsvorschrift diese erlaubt oder anordnet, § 5 Abs. 2 a) DSO-BUND.

Anschrift + Kontakt

Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde - Baptisten
Hochstraße 3, 45699 Herten

Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden K. d. ö. R.

Telefon: 02366 419494
Email: gemeindebuero@efg-herten.de
Website: www.efg-herten.de

Gemeindebüro

Zur Zeit ist das Gemeindebüro ausschließlich telefonisch zu erreichen!

montags von 15 bis 16 Uhr und freitags von 10 bis 12 Uhr
(nicht in den Ferien)

Kontaktpersonen

Olaf RudzioOlaf Rudzio - Pastor

 st s 38Silvia Striewski - Gemeindeleiterin

 st s 38Lucia Hermann - Gemeindereferentin

 st s 38Tobias Hermann - Gemeindereferent

alle Mitglieder der Gemeindeleitung